ENERGIEAUSWEIS

Energieausweise liefern Werte zur Energieeffizienz und dem Energieverbrauch/-bedarf von Gebäuden, wodurch die energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar gemacht wird. Einem Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks ist bei Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen.

Bereits seit 2008 sind Energieausweise für Neubauten verpflichtend auszustellen. Wenn am Gebäude keine Änderungen vorgenommen werden, ist ein Energieausweis 10 Jahre lang gültig. Bei der Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist jedoch ein neuer Energieausweis auszustellen.
In diesem Fall muss es sich dabei um einen Energiebedarfsausweis handeln.


Generell sind zwei Arten von Energieausweis zu unterscheiden:

a.) Beim Energiebedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand der vorhandenen Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik unter Standardnutzungsbedingungen berechnet. Das tatsächliche Nutzerverhalten der Bewohner wird hierbei nicht berücksichtigt

b.) Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der Bewohner. Dieser Ausweis ist stark nutzerabhängig und lässt nur bedingt Rückschluss auf die Qualität der Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik zu.

Ob für Wohngebäude ein Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis ausgestellt werden muss, hängt dabei u.a. vom Jahr des Bauantrags und der Anzahl der Wohneinheiten ab.

Welche Art von Energieausweis auf Ihr Gebäude zutrifft erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.  

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