WÄRMEBRÜCKEN

Neben dem Nachweis der Gleichwertigkeit können Wärmebrücken bei der Effizienzhausberechnung sowie bei Neubauten auch detailliert berechnet werden.


Bei Neubauten kann das KfW-Effizienzhaus 40 sowie bei Sanierungen das KfW-Effizienzhaus 55 und besser kaum noch mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag und dem Wärmebrücken-Gleichwertigkeitsnachweis erreicht werden.

Deshalb werden die Wärmebrücken immer öfter detailliert für das gesamte Gebäude berechnet. Dies hat den Vorteil, dass im gesamten Haus die Wärmebrücken auch auf Schwachstellen hin untersucht und wo nötig oder sinnvoll Änderungen eingeplant werden können.

Wir erstellen für Sie je nach Bedarf und Situation sowohl Gleichwertigkeitsnachweise als auch Detailberechnungen.

Dabei helfen uns sowohl neueste Software als auch das Wissen aus Schulungen und die Erfahrung aus tausenden berechneten Wärmebrücken, Schwachstellen schnell zu erkennen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die ein optimales Ergebnis gewährleisten.

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